Bei gemeinsamer oder paralleler Sportausübung sind die Teilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Sorgfaltseinhaltung verpflichtet. Die Teilnehmer können die Sorgfaltsanforderungen allerdings einvernehmlich reduzieren. Ob ein solcher Konsens vorliegt, ist ebenso eine Frage des Einzelfalls wie jene des Sorgfaltsverstoßes an sich.
2 Ob 181/20m