Begehrt der VersN vom Rechtsschutzversicherer Rechtsschutzdeckung auf Basis eines bestimmten Streitwerts, der keiner gesetzlichen, sondern einer freien Bewertung unterliegt, so muss er im Deckungsprozess die der Bewertung zugrunde gelegten Tatsachen schlüssig darlegen.
7 Ob 168/20m