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Beweisquelle Handy Ermittlungen zwischen Sicherstellung und Nachrichtenüberwachung

BeitragAufsatzIngeborg ZerbesÖJZ 2021/24ÖJZ 2021, 176 - 183 Heft 4 v. 9.2.2021

Mit einem modernen Mobiltelefon werden nicht nur Gespräche geführt und Nachrichten ausgetauscht, sondern Bilder und Texte abgespeichert, Wege aufgezeichnet, Bauanleitungen heruntergeladen, Banküberweisungen getätigt, online Einkäufe und Verkäufe abgewickelt, die Stopp-Corona-App genutzt, die Sozialen Medien bedient - kurzum: Das Handy ist auf dem besten Weg, elektronisches Logbuch seines Nutzers zu werden. Der Nutzer generiert dabei keineswegs nur lokal gespeicherte Daten, sondern legt eine Datenspur auch und mittlerweile sogar vor allem auf diversen externen Speicherplätzen - Stichwort: Cloudcomputing. Stellen die Ermittlungsbehörden sein Handy sicher, erhalten sie daher auch Einblicke in Informationen, die außerhalb des sichergestellten Gegenstands gespeichert sind und deren inhaltliche Reichweite kaum abgrenzbar ist. Welche Befugnisse haben sie zu solchen Einblicken? Ist alles, was durch ein Handy eingesehen werden kann, im Rahmen der Sicherstellung auch erlaubt?Die folgenden Überlegungen greifen das Handy als typisches IT-Gerät heraus; sie gelten freilich genauso für Laptops, Tablets, PC etc.

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