In Strafsachen wird der Rechtsanwalt fast ausschließlich als Verteidiger wahrgenommen. Viel seltener wird seine Rolle als Opfervertreter behandelt, geschweige denn seine Aufgabe, für das Opfer oder einen Dritten ein Strafverfahren mittels Strafanzeige einzuleiten. Im folgenden Beitrag werden die Möglichkeiten und Gefahren dieser in der Praxis durchaus häufigen Betätigung des Rechtsanwalts aufgezeigt.
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