Das Austrittsübereinkommen (AustrÜbk) sah einen Übergangszeitraum bis 31. 12. 2020 vor, bis zu dem weiterhin Unionsrecht in und für das UK anwendbar war. Es legt zudem Übergangsbestimmungen fest (zu denen das Partnerschaftsabkommen vom 24.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.