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SV als "Zeugen vom Hörensagen"

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/178ÖJZ 2021, 1125 Heft 23 und 24 v. 30.11.2021

§ 252 StPO richtet sich als dem Vorsitzenden gegenüber getroffene Verhaltensanordnung an das Gericht, nicht an SV.

13 Os 52/21b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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