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Neue Regeln bei Abwesenheit Angekl im GT

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/167ÖJZ 2021, 1058 Heft 22 v. 15.11.2021

Eine Verhandlung in Abwesenheit des sich auf freiem Fuß befindlichen Angekl ist im Berufungsverfahren nur dann zulässig, wenn dieser trotz wirksamer Zustellung der Ladung unentschuldigt fernbleibt oder am Erscheinen gehindert war und durch seinen Verteidiger ausdrücklich auf die Teilnahme am Gerichtstag verzichtet hat.

15 Os 70/21i

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