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Berechtigte Kündigung eines Diplomkrankenpflegers wegen Verweigerung regelmäßiger Corona-Tests

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/145ÖJZ 2021, 1037 - 1039 Heft 22 v. 15.11.2021

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG

Die (beharrliche) Weigerung des als Diplomkrankenpfleger beschäftigten Arbeitnehmers (AN), sich auf Kosten der Bekl, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, den von ihr iSd § 10 Abs 4 COVID-19-NotMV angeordneten regelmäßigen Tests zu unterziehen, berechtigte die Arbeitgeberin (AG) zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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