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Richtwertmietzins und Lärmbelästigung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/146ÖJZ 2021, 1040 - 1042 Heft 22 v. 15.11.2021

§ 16 MRG

Lärmbelastung bildet ein Lagekriterium iSd § 16 Abs 2 Z 3 MRG und betrifft das Wohnhaus und dessen Umgebung. Davon unabhängig ist die Lärmbelastung der konkreten Wohnung, die einen Abschlag iSd § 16 Abs 2 Z 1 MRG begründen oder deren Fehlen einen Zuschlag rechtfertigen kann. Ein Verbot einer "Doppelverwertung" der Lärmbeeinträchtigung gibt es in diesem Zusammenhang nicht.

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