Die Umsetzung zweier gewährleistungsrechtlicher Richtlinien, die Neustrukturierung des österreichischen Gewährleistungsrechts, ein eigenes Verbrauchergewährleistungsgesetz mit 31 Paragraphen, insgesamt viel Normenmaterial, neue Begriffe und manch verändertes Konzept - das alles steckt im Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG). Doch was ändert sich der Substanz nach? Inwieweit unterscheidet sich dieses neue Gewährleistungsrecht inhaltlich von der bisherigen Rechtslage? Der folgende Beitrag versucht Antworten auf diese Fragen zu geben.