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Sterbeverfügungsgesetz in Begutachtung

ÖJZ aktuellAufsatzRobert FucikÖJZ 2021/122ÖJZ 2021, 961 Heft 21 v. 3.11.2021

Nachdem der VfGH Ende des Vorjahrs zu G 139/2019 in § 78 StGB die Wortfolge "oder ihm dazu Hilfe leistet" mit Wirkung ab 1. 1. 2022 als verfassungswidrig aufgehoben, jedoch das Verbot, jemanden dazu zu verleiten, sich selbst zu töten (§ 78 erster Fall StGB), nicht angetastet und darauf hingewiesen hatte, dass seine Überlegungen zur Verfassungswidrigkeit des § 78 zweiter Fall StGB nicht ohne weiteres auch für das Verbot der Tötung auf Verlangen gelten, hat das Justizministerium nun den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden, zur allgemeinen Begutachtung versandt.

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