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Zur Höhe des Pflegevermächtnisses

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/145ÖJZ 2021, 953 Heft 20 v. 11.10.2021

Eine "Zuwendung" iSd § 677 Abs 1 ABGB liegt nur dann vor, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der gewährten Zuwendung und der Erbringung von Pflegeleistungen besteht.

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