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Beschleunigungsgebot in Haftsachen

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/136ÖJZ 2021, 950 - 952 Heft 20 v. 11.10.2021

§ 178 Abs 2 StPO (§ 9 Abs 2, § 173 Abs 1, § 177 Abs 1 StPO; § 2 Abs 1 GRBG; Art 5 Abs 3 MRK; Art 5 Abs 1 PersFrG)

Ein Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen bewirkt nicht ohne Weiteres den Anspruch auf sofortige Enthaftung. Ein solcher ist vielmehr gem § 9 Abs 2 StPO, aber auch nach Art 5 Abs 3 Satz 2 MRK und Art 5 Abs 1 PersFrG nur bei einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer gegeben.

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