§ 45a Abs 1 AMFG
Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich nur auf Kündigungen, nicht auch auf einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen.
9 Ob A 47/21h
§ 45a Abs 1 AMFG
Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich nur auf Kündigungen, nicht auch auf einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen.
9 Ob A 47/21h