vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftpflichtversicherung: Konstitutives Anerkenntnis durch (anscheins-)bevollmächtigten Schadensreferenten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2021/6ÖJZ 2021, 44 - 45 Heft 1 v. 22.12.2020

Setzt der (Haftpflicht-)Versicherer einen Schadensreferenten zur Abwicklung eines Versicherungsfalls ein, so hat er damit - wenn nichts anderes zu erkennen ist - gegenüber dem Versicherungsnehmer (VersN) oder Dritten den Anschein erweckt, dass der Schadensreferent zur Abgabe von den Schadensfall betreffenden Erklärungen im Namen des Versicherers bevollmächtigt ist, sei es aufgrund einer Vollmacht zur selbständigen Entscheidung, sei es nach Abschluss der internen Willensbildung der Entscheidungsträger.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!