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Keine schuldbefreiende Rückkaufswert-Auszahlung durch einen Lebensversicherer, dem bereits ein (der Zahlung an den VersN) entgegenstehender Scheidungsfolgenvergleich vorlag

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2021/5ÖJZ 2021, 34 - 36 Heft 1 v. 22.12.2020

§§ 1395 f ABGB (§ 55a EheG)

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