Die Geschädigte wird durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten um einen günstigen Vertragsschluss gebracht. Der Schädiger hält ihr nun entgegen, dass sie sich dadurch ja auch die Kosten erspart hat, die für den Kredit angefallen wären, den sie zur Finanzierung des Geschäfts aufnehmen hätte müssen. Zu Recht?
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