Die sich unmittelbar aus der COVID-19-EinreiseV ergebende "selbstüberwachte Heimquarantäne" unterliegt schon grundsätzlich nicht der bezirksgerichtlichen Überprüfung nach § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG idF BGBl I 2016/63.
7 Ob 45/21z
Die sich unmittelbar aus der COVID-19-EinreiseV ergebende "selbstüberwachte Heimquarantäne" unterliegt schon grundsätzlich nicht der bezirksgerichtlichen Überprüfung nach § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG idF BGBl I 2016/63.
7 Ob 45/21z