vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Verlesungsverbot aufgrund von Selbstbezichtigungsgefahr

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/143ÖJZ 2021, 904 Heft 19 v. 27.9.2021

Die Intention des § 157 Abs 1 Z 1 StPO liegt gerade darin, den Zeugen vor der in der Befragung gelegenen Belastung zu schützen, weshalb § 159 Abs 3 StPO die Verwendung eines Prot über eine erfolgte Befragung als Beweismittel bewusst ermöglicht und eine Beweisverbotskonsequenz ausschließt. Ist der Aufenthalt von Zeugen trotz Ausforschungsbemühungen unbekannt geblieben, so dürfen deren Aussagen in der HV gem § 252 Abs 1 Z 1 StPO verlesen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!