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Kein Anspruch auf Unterlassung der Vorlage eines rechtswidrig erlangten Beweismittels bei Gericht

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/125ÖJZ 2021, 885 - 889 Heft 19 v. 27.9.2021

§ 16 ABGB; §§ 77, 78 UrhG

Der in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzte hat keinen im Zivilrechtsweg selbständig durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Verletzer die Vorlage der rechtswidrig erlangten Lichtbilder, Film- und/oder Tonaufzeichnungen in einem Gerichtsverfahren unterlässt.

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