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Kündigungsanfechtungsverzicht im Sozialplan

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/124ÖJZ 2021, 882 - 885 Heft 19 v. 27.9.2021

§ 105 ArbVG

In Sozialplänen kann die Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfindung vom Unterlassen der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer gem § 105 ArbVG abhängig gemacht werden.

9 Ob A 9/21w

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