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Rechtsschutz für Betriebsunterbrechung wegen COVID-19?

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/119ÖJZ 2021, 845 - 848 Heft 18 v. 14.9.2021

Art 7.1.4 ARB 2006

Der Risikoausschluss des Art 7.1.4 ARB 2006 bezweckt, keine Deckung für besonders schwer kalkulierbare, weil unabsehbare Risken zu gewähren, die sich im Gefolge eines außergewöhnlichen Ereignisses verwirklichen, das überdies behördliche Maßnahmen gegen eine größere Anzahl von Personen erfordert.

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