vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtigkeit einer Schlichtungsklausel wegen gröblicher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/120ÖJZ 2021, 848 - 850 Heft 18 v. 14.9.2021

§ 879 Abs 3 ABGB

Eine in einem Dienstvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, die nur den Arbeitnehmer, nicht aber auch den Arbeitgeber verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Gerichte sämtliche Streitigkeiten an eine Schlichtungsstelle heranzutragen und die zudem keine Regelung hinsichtlich der Kostentragung enthält, ist für den Arbeitnehmer gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher nichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!