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Keine Vertretung der Anleihegläubiger durch die emittierende Bank

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/117ÖJZ 2021, 839 - 843 Heft 18 v. 14.9.2021

§ 15a TSchVG

Eine Bank, die als Zahlstelle der Emittentin tätig ist, kommt als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gem § 15a TSchVG nicht in Betracht.

1 Ob 238/20m

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