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Aktuelle Rechtsprobleme des Ermittlungsverfahrens

BeitragAufsatzEckart RatzÖJZ 2021/100ÖJZ 2021, 772 - 781 Heft 17 v. 30.8.2021

Dass es in der Vollziehung des Ermittlungsverfahrens aktuell keine Probleme gibt, behauptet niemand. Wann beginnt es eigentlich, wozu dient die des Beschuldigten am Beginn eines Strafverfahrens, gelten eigentlich Ermessensschranken und wie sind sie festzumachen, muss jeder von uns, der ein SMS mit der Aufforderung zu einer Straftat erhält, sein Mobiltelefon zur gründlichen Auswertung hergeben, dürfen sich Leiter einer Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen in einem unter Verschluss gehaltenen Ermittlungsverfahren sozusagen fachlich austauschen, will das Gesetz Persönlichkeitsschutz vor Eingriffen durch Ermittlungsverfahren und Übermittlung daraus gewonnener Ergebnisse an Untersuchungsausschüsse, kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungsmaßnahmen gegen prominente Beschuldigte vom Gericht durchführen lassen und worin besteht das in § 104 Abs 1 verbriefte Recht auf Erkundungsbeweisführung durch Sachverständige? (FN )

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