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Zum Differenzanspruch beim Rücktritt eines Händlers vom Vertrag §§ 918 bis 921, 1293 ABGB und § 349 UGB

BeitragAufsatzRudolf ReischauerÖJZ 2021/99ÖJZ 2021, 765 - 771 Heft 17 v. 30.8.2021

Dass ein Händler als Verkäufer nach seinem Rücktritt vom Käufer grundsätzlich den Ersatz des Differenzschadens verlangen kann, ist richtige herrschende Auffassung. Nicht weniger gilt dies für den Differenzschaden, den ein Händler als zurücktretender Käufer erleidet. Die nachstehende Arbeit setzt sich mit einer Gegenauffassung auseinander.

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