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Entschädigung für Verdienstentgang umfasst auch Notstandshilfe

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/115ÖJZ 2021, 752 Heft 16 v. 16.8.2021

Nach dem StEG sind sämtliche adäquat verursachten Schäden zu ersetzen, darunter fällt auch ein Verdienstentgang im weiteren Sinn und damit auch der Verlust der Notstandshilfe.

1 Ob 44/21h

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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