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Tod des Verteidigers beseitigt Fristenlauf

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/119ÖJZ 2021, 754 Heft 16 v. 16.8.2021

§ 63 Abs 2 StPO, wonach der Lauf einer durch Zustellung an den Verteidiger ausgelösten Frist nicht unterbrochen oder gehemmt wird, regelt ausdrücklich nur die Fälle der Zurücklegung und der Kündigung einer zuvor erteilten Vollmacht, nicht jedoch jenen des zwischenzeitigen Todes des gewählten Verteidigers.

13 Os 120/20a

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