Mit Beschluss in der Rechtssache zu 1 Ob 163/19f legte der OGH dem EuGH nachfolgenden Fall mit der Frage vor, inwieweit die Printausgabe einer Tageszeitung, die einen falschen Gesundheitstipp enthält, ein (fehlerhaftes) Produkt iS der RL 85/374/EWG darstellt. Am 15. 4. 2021 unterbreitete Generalanwalt seine Schlussanträge an den Gerichtshof, woraufhin dieser am 10. 6. 2021 in der Rs C-65/20 , , entschied.
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