Lichtbilder sind dann als Lichtbildwerke zu beurteilen, wenn die eingesetzten Gestaltungsmittel eine Unterscheidbarkeit bewirken. Es bedarf keines besonderen Maßes an Originalität bzw Individualität. Entscheidend ist vielmehr, dass eine individuelle Zuordnung zwischen Lichtbild und Fotograf insofern möglich ist, als dessen Persönlichkeit aufgrund der von ihm gewählten Gestaltungsmittel (zB Motiv, Beleuchtung, Perspektive bzw Blickwinkel, Bildausschnitt) zum Ausdruck gelangt.