Im Übereinkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C (wenn möglich auf 1,5°C) über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dies kann nur durch einen weitreichenden Umbau der derzeitigen Industrie- zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft erreicht werden. Welche rechtlichen Maßnahmen zum Schutz des Klimas bisher gesetzt wurden und wie diese bis dato (nicht) gewirkt haben, wird im folgenden Beitrag untersucht.