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Abwesenheitskuratorbestellung nur bei unbekanntem Aufenthalt

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/54ÖJZ 2020, 329 - 330 Heft 7 v. 30.3.2020

Die Bestellung eines Abwesenheitskurators setzt voraus, dass der Antragsteller zumutbare (erfolglose) Erhebungen über den derzeitigen Wohnort des Gegners durchgeführt hat; für eine Person, deren Aufenthalt bekannt ist, kann grundsätzlich kein Abwesenheitskurator bestellt werden.

5 Ob 181/19g

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