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Anerkennung als Hauptmieter nur bei eindeutiger Umgehung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/50ÖJZ 2020, 328 Heft 7 v. 30.3.2020

Die Frage, ob ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung und zur Umgehung der einem Hauptmieter zustehenden Rechte geschlossen wurde, kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Indizien für eine Umgehungsansicht können entkräftet werden.

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