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Keine Privathaftpflicht(mit)versicherung von Kindern als Lehrlingen im letzten Lehrjahr

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2020/46ÖJZ 2020, 317 - 319 Heft 7 v. 30.3.2020

Abschnitt B 15.3.2 EHVB 1993 (§ 914 f ABGB)

Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von volljährigen Kindern (Alter nicht über 25 Jahre, kein eigener Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen) müssen kumulativ vorliegen.

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