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Das Ehrenamt der Betriebsratstätigkeit

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/36ÖJZ 2020, 260 - 263 Heft 6 v. 16.3.2020

§§ 115, 116 ArbVG

Das öArbVG kennt außer dem Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf ausnahmsweise Freistellung von der Arbeitspflicht während der Arbeitszeit keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Mandatstätigkeit, womit der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit noch mehr in den Vordergrund tritt.

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