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Keine Zuständigkeit des EuGH, den Grenzkonflikt zwischen Slowenien und Kroatien in der Bucht von Piran zu entscheiden

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2020/37ÖJZ 2020, 286 - 287 Heft 6 v. 16.3.2020

Der EuGH ist nicht zuständig, über die auf Art 259 AEUV gestützte Vertragsverletzungsklage Sloweniens gegen Kroatien in der Rs C-457/18 zu entscheiden.

C-457/18Slowenien / Kroatien

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