Sammel- oder Gruppenklagen dienen der gemeinsamen prozessökonomischen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von Geschädigten aus Massenschäden. Auf EU-Ebene soll dies nunmehr durch die "Verbandsklagen-Richtlinie" geregelt werden, wobei ein zentraler Punkt, nämlich das Zustandekommen der Klägergruppe - entweder mittels Opt-in oder mittels Opt-out -, der rechtspolitischen Entscheidung der Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben wird. Mit der Konstituierung der Klägergruppe gehen aber auch zahlreiche weitere Fragen einher, wie insb nach der Reichweite der Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung und der Wahrung prozessrechtlicher Grundgarantien. Dieser Beitrag untersucht die geschaffenen sowie die zu schaffenden Rechtsinstitute in Österreich, der EU und den USA und geht der Frage nach, welche Lösung in der Praxis am sinnvollsten sein wird.