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Anklagegrundsatz und Rechtsschutz gegen Ermittlungsverfahren sowie deren "unnötige Verzögerung"

BeitragAufsatzEckart RatzÖJZ 2020/126ÖJZ 2020, 1071 - 1080 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

Das Grundrecht auf Beendigung von Verfahren binnen angemessener Frist (Art 6 Abs 1 EMRK) wird von der StPO auf ein konkretes subjektives Recht gegen die Führung eines Ermittlungsverfahrens und unnötige Verzögerung seiner Durchführung heruntergebrochen und mit wirksamen Beschwerden gegen Verletzung bewehrt. Rechtsverletzung durch Ermittlungsverfahren wird dargestellt und gegen Rechtsverletzung im Verfahren abgegrenzt.

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