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Keine Erbunwürdigkeit bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/151ÖJZ 2020, 1081 - 1084 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

§ 539 ABGB

Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd § 539 ABGB idF ErbRÄG 2015 entgegen. (FN 1)

2 Ob 100/19y

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