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Keine Ersitzung mittels Durchforstung ohne sichtbare "Naturgrenze"

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/175ÖJZ 2020, 1120 - 1121 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

Durchforstungsarbeiten können zwar taugliche Besitzergreifungshandlungen darstellen; steht aber (wie hier) gerade nicht fest, in welchem bestimmt umgrenzten Teilstück einer Liegenschaft diese Arbeiten zur Besitzausübung durchgeführt wurden, fehlt es an der "in der Natur sichtbaren Grenze".

10 Ob 18/20z

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