vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reklamation eines Beweisverwertungsverbots darf dessen Einfluss nicht vernachlässigen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/177ÖJZ 2020, 1121 - 1122 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

Erfolgreich ist die Reklamation eines Beweisverbots aus § 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO zum Nachteil des Angekl nur, wenn die Tatrichter bei Beachtung des Verbots die volle Überzeugung vom Vorliegen der von der Mängelrüge angesprochenen entscheidenden Tatsachen erlangt, mithin sämtliche Zweifel daran verworfen hätten.

15 Os 2/20p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!