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Zur Abgrenzung eines echten Schiedsvertrags von einem Schiedsgutachtervertrag

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/148ÖJZ 2020, 1029 - 1031 Heft 22 v. 16.11.2020

§ 577 ZPO; § 879 Abs 1 ABGB

Für die Frage, ob ein echter Schiedsvertrag oder ein Schiedsgutachtervertrag vorliegt, ist maßgebend, ob die bestellten Vertrauensmänner einen Rechtsstreit zu entscheiden oder ob sie bloß eine Tatsache oder die Höhe einer Leistung festzustellen haben.

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