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Rechtsschutz vor und nach eingestelltem Ermittlungsverfahren

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/142ÖJZ 2020, 991 - 992 Heft 21 v. 2.11.2020

§ 106 Abs 1 StPO (§ 1 Abs 2, § 91 Abs 2 dritter Satz, § 193 Abs 1 zweiter Satz StPO)

Die Einhaltung der durch § 193 Abs 1 zweiter Satz StPO gezogenen Grenzen ist nicht Gegenstand des Rechtsschutzes im Verfahren über einen Antrag auf Fortführung, sondern eines gegen solcherart von der StA angeordnete oder durchgeführte "Ermittlungen oder Beweisaufnahmen" gerichteten Einspruchs wegen Rechtsverletzung.

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