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Regressverfahren nach § 334 ASVG

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/130ÖJZ 2020, 923 - 928 Heft 20 v. 12.10.2020

§ 334 Abs 1 ASVG

Keine Bindung des Gerichts im Regressprozess an den Leistungsbescheid des Sozialversicherungsträgers.

8 Ob A 7/19s

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