Art 8 Abs 2 lit a der RL 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass sich der Begriff "Adressen", was einen Nutzer anbelangt, der ein Recht des geistigen Eigentums verletzende Dateien hochgeladen hat, nicht auf die E-Mail-Adresse und Telefonnummer dieses Nutzers sowie die für das Hochladen dieser Dateien genutzte IP-Adresse oder die bei seinem letzten Zugriff auf das Benutzerkonto verwendete IP-Adresse bezieht.