vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestimmung des Arbeitgebers von EU-weit tätigen Lkw-Fahrern

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2020/107ÖJZ 2020, 898 - 899 Heft 19 v. 28.9.2020

Nach Art 14 Abs 2 lit a der WanderarbeitnehmerVO sowie Art 13 Abs 1 lit b Z i der KoordinierungsVO der Sozialsysteme ist Arbeitgeber eines im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrers dasjenige Unternehmen, das diesem Fahrer gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das in Wirklichkeit die entsprechenden Lohnkosten trägt und tatsächlich befugt ist, ihn zu entlassen, und nicht das Unternehmen, mit dem der Fahrer einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, in welchem es formal als Arbeitgeber des Fahrers angegeben ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!