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Kein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Neubau auf dem Nebengrundstück

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/133ÖJZ 2020, 849 - 850 Heft 18 v. 14.9.2020

Das gesetzliche Untersagungsrecht des Eigentümers gegen den Nachbarn betreffend den Entzug von Luft und Licht gilt nur für Einwirkungen durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch für Bauwerke.

1 Ob 37/20b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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