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Streitiger Rechtsweg für behauptete Aufteilungsvereinbarung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/116ÖJZ 2020, 828 - 831 Heft 18 v. 14.9.2020

§ 97 EheG

Die Anrufung des Gerichts im Verfahren außer Streitsachen ist unzulässig, soweit die Ehegatten die Aufteilung in zulässiger Weise vertraglich geregelt haben. Daher ist auch eine während des anhängigen Aufteilungsverfahrens geschlossene außergerichtliche (schriftliche) Vereinbarung über die Vermögensaufteilung im streitigen Verfahren durchzusetzen.

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