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Haftung des öffentlichen Auftraggebers im Vergabeverfahren?

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/117ÖJZ 2020, 831 - 833 Heft 18 v. 14.9.2020

§ 1311 ABGB; §§ 69 ff iVm § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

Der öffentliche Auftraggeber haftet nicht für den Zahlungsausfall eines Subunternehmens aufgrund Insolvenzverfahrens des Generalunternehmens, weil der Subunternehmer nicht vom Schutzzweck des BVergG 2006 umfasst ist.

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