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Anbot der Aufzahlung bis zum gemeinen Wert

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/124ÖJZ 2020, 801 - 802 Heft 17 v. 31.8.2020

Die konkrete Bezifferung des vom verkürzenden Vertragsteil angebotenen Aufzahlungsbetrags ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn er die Bereitschaft zur Aufzahlung erklärt.

9 Ob 10/20s

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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